• Trauerfall Oben

Finanzierung
die Möglichkeiten

Die finanzielle Absicherung des abgeschlossenen Vorsorgevertrages wird in einem präzisen Rahmen festgelegt. Dafür bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten.

Detaillierte Kostenaufstellung

Finanzierung

Im Rahmen des Vorsorgevertrages und des gewünschten Umfanges erstellen wir Ihnen zu den derzeit gültigen Preisen & Gebühren einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Möchten Sie Ihre Angehörigen nicht mit den anfallenden Kosten belasten, können Sie diese schon jetzt anhand des Kostenvoranschlages bezahlen.

 

Sicherheit in unsicheren Zeiten

Durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. wird Ihr Geld auf einem Konto mit Ihrem Namen bei der „Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ treuhänderisch und verzinslich angelegt. Für die Geldanlage erhalten Sie eine Treuhand-Police. Der Anlagebetrag selbst ist zusätzlich durch die Ausfallbürgschaft des Kreditinstitutes abgesichert.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten geben wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Bestattungsfinanz

Wir möchten in der für Sie so schweren Zeit des Abschieds gerne komplett für Sie und Ihre Wünsche da sein. Deshalb haben wir für die Abrechnung der Bestattungskosten eine Verrechnungsstelle für Bestattungen beauftragt. Durch diese BestattungsFinanz können wir Ihnen mehr finanzielle Möglichkeiten mit an die Hand geben.

Ihre Vorteile:

1. Grundsätzlich haben Sie 10 Tage Zeit, um unsere Rechnung zu begleichen. Mit einem schriftlichen Antrag verlängern wir diesen Zeitraum für Sie gerne kostenfrei auf 30 Tage.

2. Möchten Sie die Rechnung lieber auf Raten zahlen, sind diese Raten bei einem Zeitraum bis zu 60 Tagen völlig zinsfrei. Wir erheben lediglich eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% der Bestattungskostenabrechnung.

3. Bei einem Zeitraum bis zu 90 Tagen erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgbühr von 1,5% der Bestattungskostenabrechnung.

4. Ratenzahlungsvereinbarungen von bis zu 120 Tagen verrechnen wir mit einer einmaligen Bearbeitungsgbühr von 2% der Bestattungskostenabrechnung.

5. Bei bis zu 180 Tagen vereinbarter Ratenzahlung beträgt diese Gebühr 3% der Bestattungskostenabrechnung.

6. Die Ratenzahlung lässt sich grundsätzlich auf 60 Monate verteilen. Bei dieser Finanzierungsart fallen neben der Bearbeitungsgebühr auch Zinsen an.