FAQ
häufige Fragen
Manche Fragen tauchen immer wieder auf. Daher haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und deren Antworten hier zusammengestellt.
Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie wünschen sich weitere Informationen? Dann sind wir natürlich auch gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Sie da!
1 Erreiche ich das Bestattungsinstitut Brehm rund um die Uhr?
Ja, Sie können uns jederzeit anrufen, Sie erreichen uns zu jeder Tages- und Nachtzeit unter 09561-200410. Wenn wir nicht im Büro sind, wird Ihr Anruf auf eines unserer Mobiltelefone umgeleitet.
2 Brauche ich für eine Feuerbestattung einen Sarg?
Ja, und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen wird bereits für die Überführung des Verstorbenen ins Krematorium ein Sarg benötigt. Und auch für die Aufbewahrung und den Transport in den Einäscherungsofen ist ein Sarg zwingend erforderlich ist. Außerdem wird der Sarg für den Einäscherungsvorgang benötigt. Dieser Vorgang ist ohne die Mitverbrennung eines Sarges technisch nicht möglich. Deshalb werden an die Särge auch bestimmte Anforderungen gestellt.
3 Ist in der Urne auch wirklich nur die Asche des Verstorbenen?
Ja, in der Aschenkapsel befindet sich nur die Asche des Verstorbenen. Dies wird durch viele Sicherungsmechanismen garantiert. Beispielsweise wird dem Sarg bei der Einlieferung ins Krematorium ein Schamottstein mit einer einmaligen Nummer und dem Namen des Krematoriums beigelegt. Die Nummer wird den Papieren des Verstorbenen zugeordnet und später noch einmal überprüft. Der Schamottstein bleibt von der Einlieferung ins Krematorium über die Einäscherung hinaus bei dem Verstorbenen und wird in der Urne mitbestattet.
4 Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?
In Deutschland ist das gemäß Bestattungsrecht derzeit nicht erlaubt.
5 Kann ich bei der Einäscherung meines Verstorbenen dabei sein?
Die Möglichkeit, bei der Kremierung von Angehörigen anwesend zu sein, ist nicht in allen Krematorien gegeben.
6 Was ist, wenn ich keine Papiere finde?
Sollten Sie vom Verstorbenen keine Papiere finden, sammeln Sie bitte alle wichtigen Informationen, z.B. zum Geburtsort, Geburtsdatum oder Ort der Eheschließung. Anhand dieser Informationen können unsere Mitarbeiter die zuständigen Standesämter ermitteln und Ersatzurkunden ausfertigen lassen.
7 Macht eine Bestattungsvorsorge eigentlich Sinn?
Mittels einer Bestattungsvorsorge lassen sich bereits im Vorfeld alle Einzelheiten der eigenen Bestattung vertraglich festlegen. So können Sie Ihre letzten Dinge unabänderlich regeln. Mit dieser Vorsorge können Sie den Ablauf der Zeremonie selbst bestimmen, alle notwendigen Unterlagen bereits im Vorfeld einreichen und so Ihren Angehörigen Entscheidungen abnehmen. Und wenn sie die finanzielle Seite geregelt haben, können Sie hier entlasten. Wir beraten Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
8 Was ist eine anonyme Bestattung?
Die anonyme Bestattung findet ohne Angehörige und Freunde statt. Sie muss aber nicht zwingend ohne Trauerfeier sein. So kann z.B. eine Trauerfeier an Urne oder Sarg stattfinden und die Trauergemeinde verlässt zum Schluss der Feier die Trauerhalle. Die eigentliche Beisetzung ist dann zu einem späteren Zeitpunkt ohne Angehörige.
9 Was passiert, wenn ich mich nicht um die Bestattung kümmere?
Wenn sich niemand um die Bestattung eines Verstorbenen kümmert, bestattet zunächst das Ordnungsamt. Dieses ermittelt allerdings Angehörige und stellt dann die Bestattung in Rechnung.
10 Wer macht die Trauerfeier, wenn ich nicht zu einer Kirche gehöre?
Sollten Sie keiner Kirche oder einer anderen Religion angehören, kümmern wir vom Bestattungsinstitut M. Brehm uns um einen weltlichen Trauerredner für die Trauerfeier.
11 Muss ich den Bestatter akzeptieren, den das Pflegeheim oder die Klinik empfiehlt?
Sie haben die freie Bestatterwahl und können jederzeit ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen, auch wenn es andere Vorschläge gibt.
12 Kann ich für die Beisetzung einen Friedhof meiner Wahl bestimmen?
Sie können den Bestattungsort wählen. Die Satzung des jeweiligen Friedhofs muss dabei berücksichtigt werden. Wir sorgen dafür, dass die Bestattung am Ort Ihrer Wahl oder der Wahl des Verstorbenen, stattfindet.
13 Wie sage ich es den Kindern mit den richtigen Worten?
Kinder haben ein sensibles Gespür und wollen in jedem Alter ernst genommen werden. Deshalb hilft ihnen eine zwar altersgerechte, jedoch gleichzeitig klare und eindeutige Aussage, um mit Tatsachen zurecht zu kommen.
14 Ein Angehöriger ist im Ausland verstorben. An wen wende ich mich?
Rufen Sie uns an, wir besprechen die nächsten Schritte und kümmern uns um die Überführung und Bestattung.
15 Ein Angehöriger wünscht die Bestattung in seinem Heimatland.
Rufen Sie uns an – wir sorgen für die Erfüllung der Wünsche des Verstorbenen.
16 Wer ist bestattungspflichtig?
Die Bestattungspflicht wird im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Danach haben nach § 7 Absatz 3 des SGB II die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge für die Bestattung zu sorgen:
- die Ehefrau/der Ehemann
- die Partnerin/der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- die Kinder
- die Eltern
- die Geschwister
- die Großeltern
- die Enkelkinder
17 Was ist ein digitaler Nachlass?
Jeder der verstirbt, hinterlässt in der heutigen Zeit auch digitale Spuren! Dazu gehören eine Vielzahl digitaler Daten, Konten, Verträge und Logins.
Diese digitalen Spuren bleiben auf ewig bestehen, wenn sich niemand um deren Abwicklung kümmert. Hat der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten sein digitales Erbe bestimmt, also eine Person, die er in seine Login-Daten und Accounts eingeweiht hat, wird es schwer! Wir empfehlen jedem – auch in jungen Jahren – ausreichende Vorkehrungen zu treffen und einen Verwalter seiner digitalen Identität zu bestimmen!