• Trauerfall Oben

Wir sind
für Sie da

Abschied nehmen von einem Menschen der uns nahestand, fällt schwer. Denn der Tod ist endgültig und dieses Erleben schmerzt. Wir unterstützen Sie in dieser schweren Zeit, indem wir für Sie da sind und Ihnen so vieles wie möglich abnehmen.

An Ihrer Seite

Unterstützung

Einen lieben Menschen zu verlieren, schafft von jetzt auf gleich im Leben eines Jeden von uns eine Ausnahmesituation.

Umso wichtiger ist es, in dieser schweren Zeit Jemanden an der Seite zu haben, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen, der Sie versteht und dem Sie vertrauen können.

Wir unterstützen Sie

Wir, das Bestattungsinstitut Brehm, unterstützen und begleiten Sie auf diesem schweren Weg. Wir erledigen alle wichtigen Formalitäten und nehmen Ihnen weitestgehend alle Wege ab. So haben Sie den Kopf frei, für das was wirklich wichtig ist und was ohnehin alle Gedanken überlagert: Ihre Trauer.

Team

Was wir übernehmen können

Oft fällt es schwer, sich im Trauerfall mit der Vielzahl der anstehenden Aufgaben auseinanderzusetzen. Gerne können wir für Sie folgende Tätigkeiten übernehmen:

  • Erledigung sämtlicher Formalitäten
  • Besorgung der ärztlichen Todesbescheinigung
  • Besorgung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
  • Anmeldung beim Friedhofsamt, mit Grabwahl
  • Festlegung des Bestattungstermins
  • Benachrichtigung der Kirchengemeinde oder des freireligiösen Predigers
  • Überführung vom Sterbehaus zum Friedhof mit aller gebotenen Sorgfalt und Pietät

Außerdem besorgen wir für Sie:

  • Entwurf und Aufgabe von Todesanzeigen und Danksagungen in allen Zeitungen
  • Anfertigung von Trauerbriefen oder Trauerkarten
  • Vermittlung von Blumenschmuck, Sargdekoration und Kränzen
  • Vermittlung von Musikern zur Umrahmung der Trauerfeier
  • Auslegung der Kondolenzliste
  • Vermittlung und Organisation von Räumlichkeiten zur Abhaltung eines Trauercafés
  • Benachrichtigung von Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften
  • Beantragung der Sterbegelder bzw. Lebensversicherungssummen
  • Abmeldung von Renten
  • Beantragung der Überbrückungsrenten für Ehegatten