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Wegweiser
im Trauerfall

Unabhängig von der empfundenen Trauer müssen bei jedem Todesfall viele formelle Angelegenheiten zeitnah erledigt werden. Um in dieser schweren Zeit den Überblick zu behalten, haben wir Ihnen auf der folgenden Seite die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt.

Nach Eintritt des Todes

Tritt der Tod zu Hause ein, müssen Sie als Erstes den Haus- oder Bereitschaftsarzt unter der Telefonnummer 116 117 benachrichtigen, damit dieser den Tod amtlich feststellen kann. Nehmen Sie bitte bis zum Eintreffen des Arztes keine Veränderungen am Verstorbenen vor. Der Arzt stellt nach seiner Ankunft die Todesbescheinigung aus, auf der alle wichtigen Informationen zum Verstorbenen und zu den Umständen des Todes festgehalten werden. Hierfür ist es wichtig, dass Sie für den Arzt den Personalausweis des Verstorbenen bereithalten.

Im Rahmen der gesetzlich zulässigen 36 Stunden können Sie ganz nach Ihren Wünschen entscheiden, wie lange der Verstorbene noch im eigenen Zuhause verbleiben soll. Aus unserer Erfahrung empfehlen wir Ihnen, die wenigen kostbaren Stunden sehr bewusst zu erleben. Nehmen Sie sich genügend Zeit für Ihre Entscheidungen, zum Innehalten und zum Abschied nehmen. Denn die Zeit zwischen dem Tod eines lieben Menschen und seiner Beisetzung ist einmalig und nicht wiederholbar. Nach Ablauf der 36 Stunden schreibt der Gesetzgeber die Überführung zu einem Friedhof, Krematorium oder ins Bestattungshaus vor.

Im Sterbefall

Tag & Nacht für Sie erreichbar unter 09561 200410

Bitte rufen Sie bei uns an – egal zu welcher Tages- bzw. Nachtzeit!

Wir beraten Sie, klären die notwendigen Maßnahmen und erledigen alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, so unternimmt die Klinik- oder Pflegeleitung in der Regel die ersten Schritte und klärt die unmittelbar notwendigen Dinge.

Unterstützung in dieser schweren Zeit

Vieles ist zu tun, wenn ein nahestehender Mensch verstorben ist. Auf Wunsch nehmen wir Ihnen gerne alle Formalitäten ab.

Hierzu brauchen wir folgende Dokumente des Verstorbenen im Original

  • Todesbescheinigung und ein verschlossener Umschlag vom feststellenden Arzt
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Chipkarte der Krankenversicherung
  • bei Kindern: die Abstammungsurkunde
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde oder Stammbuch der Eltern
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde/ Familienstammbuch
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde/ rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde/ Sterbeurkunde des Ehepartners
  • für Auslandsdeutsche: Geburts- und Heiratskunden als Original und als beglaubigte Übersetzung, Registrierschein, Vertriebenenausweis, eventuell ausländische Urkunde und beglaubigte Übersetzung zur Namensänderung
  • Rentenbescheide
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen zahlen (auf Wunsch)
  • Versicherungspolicen von Lebens- / Sterbegeldversicherungen (auf Wunsch)
  • Graburkunde oder Stellenbezeichnung bei vorhandener Grabstelle
  • Bestattungsvorsorgevertrag, wenn vorhanden

Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung selbstverständlich gern behilflich.