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Über die eigene Bestattung machen sich immer mehr Menschen schon im Vorfeld Gedanken.
Mit dem Bestattungsvorsorgevertrag formulieren Sie eigene Wünsche und über eine Sterbeversicherung sichern Sie Ihre Bestattung finanziell ab.
Mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht klären Sie im Vorfeld Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Wichtige Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite...
Bitte rufen Sie bei uns an – egal zu welcher Tages- bzw. Nachtzeit!

Vorsorge für den eigenen Tod zu treffen heißt genau, dass Sie:
Der Bestattungsvorsorgevertrag regelt dabei, wie Ihre Bestattung einmal aussehen soll. Die Einrichtung eines Treuhandkontos und einer Sterbegeldversicherung sorgt für die finanzielle Absicherung.
Der Vorsorgevertrag hält alle wichtigen Punkte der Bestattung und Ihre Wünsche in rechtsverbindlicher Form fest.
Er kann beispielsweise beinhalten:
Alles genau im Vorfeld festzulegen ist vor allem wichtig, wenn Sie allein leben. Wenn es Ihnen hauptsächlich um die finanzielle Entlastung Ihrer Angehörigen geht und Sie nicht alle Einzelheiten schon bestimmen möchten, können Sie auch lediglich einen bestimmten Rahmen festlegen.
Sie haben noch keinen Vorsorgevertrag? Wir beraten Sie gerne!
Detaillierte Kostenaufstellung
Die finanzielle Absicherung des abgeschlossenen Vorsorgevertrages wird in einem präzisen Rahmen festgelegt. Dafür bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten.
Im Rahmen des Vorsorgevertrages und des gewünschten Umfanges erstellen wir Ihnen zu den derzeit gültigen Preisen & Gebühren einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Möchten Sie Ihre Angehörigen nicht mit den anfallenden Kosten belasten, können Sie diese schon jetzt anhand des Kostenvoranschlages bezahlen.
Durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. wird Ihr Geld auf einem Konto mit Ihrem Namen bei der „Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ treuhänderisch und verzinslich angelegt. Für die Geldanlage erhalten Sie eine Treuhand-Police. Der Anlagebetrag selbst ist zusätzlich durch die Ausfallbürgschaft des Kreditinstitutes abgesichert.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten geben wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.


Die Patientenverfügung ist ein Instrument, mit der Sie in jeder Phase Ihres Lebens für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit vorsorgen können. Eine Patientenverfügung hält fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Dabei ist eine Patientenverfügung für alle Beteiligten verbindlich, soweit Ihr Wille für eine konkrete Behandlungssituation klar ausgedrückt wurde. Daher ist es wichtig, dass Sie ergründen, was Sie wirklich wollen und dies in regelmäßigen Abständen erneut überdenken.
So exakt wie möglich formulieren
Erklärungen in Patientenverfügungen sind jedoch nur schwer exakt so formulierbar, dass sie dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgeben. Daher ist es wichtig, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Denn der hierdurch eingesetzte Bevollmächtigte kann den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchsetzen.
Bei der Umsetzung des Patientenwillens kommt dem Vorsorgebevollmächtigten oder dem gesetzlichen Betreuer eine zentrale Bedeutung zu. Denn er muss prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
Die schriftliche Form ist ein Muss
Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden. Ganz sicher gehen Sie mit der notariellen Form, die auch Sicherheit bezüglich der Identitätsfeststellung und Dokumentation der Geschäftsfähigkeit bietet. Die Patientenverfügung kann aber jederzeit formlos widerrufen werden.
Informationen zu den Themen Verfügungen und Vollmacht
Hier haben wir Ihnen hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Verfügungen und Vollmachten zusammengestellt. Denn gerade, wenn Sie weitreichende Befugnisse festlegen, ist es sinnvoll, sich umfassend im Vorfeld zu informieren.


Jochen Gleißner
Bestattungsinstitut M. Brehm
Vorderer Floßanger 13
96450 Coburg