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Tag & Nacht 09561 200 410

Und JETZT ?

Plötzlich ist alles anders! Neben der Trauer und der Leere, die eine verstorbene Person hinterlässt, ist Vieles zu organisieren. Im ersten Moment ist hier jeder überfordert.

Damit Sie wissen, wie Sie sich am besten verhalten und was Sie tun müssen, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Bitte rufen Sie bei uns an – egal zu welcher Tages- bzw. Nachtzeit!

Wir beraten Sie, klären die notwendigen Maßnahmen und erledigen alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
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Nach Eintritt des Todes

Tritt der Tod zu Hause ein, müssen Sie als Erstes den Haus- oder Bereitschaftsarzt unter der Telefonnummer 116 117 benachrichtigen, damit dieser den Tod amtlich feststellen kann. Nehmen Sie bitte bis zum Eintreffen des Arztes keine Veränderungen am Verstorbenen vor. Der Arzt stellt nach seiner Ankunft die Todesbescheinigung aus, auf der alle wichtigen Informationen zum Verstorbenen und zu den Umständen des Todes festgehalten werden. Hierfür ist es wichtig, dass Sie für den Arzt den Personalausweis des Verstorbenen bereithalten.

Im Rahmen der gesetzlich zulässigen 36 Stunden können Sie ganz nach Ihren Wünschen entscheiden, wie lange der Verstorbene noch im eigenen Zuhause verbleiben soll. Aus unserer Erfahrung empfehlen wir Ihnen, die wenigen kostbaren Stunden sehr bewusst zu erleben. Nehmen Sie sich genügend Zeit für Ihre Entscheidungen, zum Innehalten und zum Abschied nehmen. Denn die Zeit zwischen dem Tod eines lieben Menschen und seiner Beisetzung ist einmalig und nicht wiederholbar. Nach Ablauf der 36 Stunden schreibt der Gesetzgeber die Überführung zu einem Friedhof, Krematorium oder ins Bestattungshaus vor.
Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, so unternimmt die Klinik- oder Pflegeleitung in der Regel die ersten Schritte und klärt die unmittelbar notwendigen Dinge.

Wichtige Dokumente


Unterstützung in dieser schweren Zeit

Vieles ist zu tun, wenn ein nahestehender Mensch verstorben ist. Auf Wunsch nehmen wir Ihnen gerne alle Formalitäten ab.

Hierzu brauchen wir folgende Dokumente des Verstorbenen im Original

  • Todesbescheinigung und ein verschlossener Umschlag vom feststellenden Arzt
  • Personalausweis und/oder Reisepass des Verstorbenen
  • Chipkarte der Krankenversicherung des Verstorbenen
  • bei Kindern: die Abstammungsurkunde
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde oder Stammbuch der Eltern
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde/ Familienstammbuch
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde/ rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde/ Sterbeurkunde des Ehepartners
  • für Auslandsdeutsche: Geburts- und Heiratskunden als Original und als beglaubigte Übersetzung, Registrierschein, Vertriebenenausweis, eventuell ausländische Urkunde und beglaubigte Übersetzung zur Namensänderung
  • letzte Rentenbescheide
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen zahlen (auf Wunsch)
  • Versicherungspolicen von Lebens- / Sterbegeldversicherungen (auf Wunsch)
  • Graburkunde oder Stellenbezeichnung bei vorhandener Grabstelle
  • Bestattungsvorsorgevertrag, wenn vorhanden

Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung selbstverständlich gern behilflich.

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Abschied nehmen

Abschied zu nehmen von einem Menschen, der einem nahe stand, fällt schwer - denn der Tod ist endgültig.

Neben der traditionellen Trauerfeier kann eine individuelle Aussegnung bereits zu Hause geschehen. Ist der Tod zu Hause eingetreten, kann der Verstorbene bis zu 36 Stunden im eigenen Haus verbleiben.

Die meisten Trauernden nehmen im Rahmen der Bestattung Abschied vom Verstorbenen. Je nach gewählter Bestattungsart sowie den Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen an die Trauerfeier kann eine Bestattung sehr unterschiedlich ablaufen.


Rituale geben Halt

Ist ein geliebter Mensch verstorben, gibt es zahlreiche überlieferte Rituale, die Halt geben und helfen können, die Unbegreiflichkeit dieser endgültigen Trennung zu verarbeiten. Auch Kinder sollten von diesen Ritualen nicht ausgeschlossen werden.

Hier finden Sie die Anregungen - vielleicht ist auch für Sie ein passendes Abschiedsritual dabei.

  • Ist ein Mensch verstorben, können Angehörige oder Pflegende weit das Fenster öffnen, damit die Seele ins Freie gelangen kann.
  • Das Sterbezimmer kann hergerichtet und alles Störende, wie beispielsweise Medikamente und Pflegehilfsmittel, entfernt werden.
  • Sie können im Sterbezimmer oder an einem besonderen Platz im Haus Kerzen entzünden. Blumen und Musik können diesen erhabenen Moment noch aufwerten.
  • Auch das Sprechen eines Gebetes ist vielen Menschen wichtig.
  • Lassen Sie eine Aussegnung durch einen Pfarrer durchführen.
  • Vielleicht ist es Ihnen auch wichtig, dem Verstorbenen noch etwas mitzuteilen, was sehr bedeutsam erscheint.
  • Lassen Sie den Toten noch einmal an den Mahlzeiten teilhaben, indem Sie auch für ihn noch einmal mit eindecken.
  • Laden Sie Freunde ein und würdigen mit ihnen gemeinsam am Sterbebett in irgendeiner Form die zurückliegende schöne Zeit, die man gemeinsam hatte.
  • Trauerkleidung ist für die meisten Menschen ein offenes Symbol für die eigene Trauer.

Wie Sie Abschied nehmen, entscheiden ganz allein Sie selbst. Verabschieden Sie den Verstorbenen so, wie Sie es möchten und es für richtig halten.


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Bestattung - Was Sie erwartet

Eine Bestattung ist eine emotionale und organisatorische Herausforderung für Angehörige und oft mit vielen Unsicherheiten verbunden. Deshalb möchten wir Ihnen den typischen Ablauf einer Bestattung nahebringen. 

Abholung des Verstorbenen

Sobald die Angehörigen ein Bestattungsinstitut gewählt und die Durchführung der Bestattung beauftragt haben, wird der Verstorbene abgeholt. Wenn Verwandte, Freunde und Bekannte noch nicht benachrichtigt worden sind, sollten diese jetzt über den Tod informiert werden.

Aufbahrung

Eine Aufbahrung und die Verabschiedung kann am offenen Sarg vor der Trauerfeier auf dem Friedhof oder im Bestattungshaus stattfinden. Eine solche Verabschiedung am offenen Sarg ist auf Wunsch der Hinterbliebenen auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Bei einer Urnenbestattung kann die offene Aufbahrung vor der Kremation erfolgen.

Trauerfeier

Bei der Trauerfeier treffen sich enge Angehörigen oft schon vor Beginn der Trauerfeier, um einander zu begrüßen oder noch einen Moment am Sarg zu verweilen.

Die Trauerrede selbst ist ein wesentlicher Bestandteil der Trauerfeier. Sie würdigt das Leben des Verstorbenen in einem Rückblick und gibt der Trauergemeinde Trost und Kraft. Selbstverständlich beraten wir Sie dazu.

Nach der Trauerfeier verlässt meist der Pfarrer / der Trauerredner die Trauerhalle, gefolgt von den engsten Angehörigen, an die sich die Trauergemeinde anschließt.

Beisetzung

Je nach gewählter Bestattungsart unterscheidet man in erster Linie nach der Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg (Erdbestattung) oder einer Urne (Feuerbestattung). Eine Seebestattung oder Naturbestattung ist ebenfalls möglich.

Häufige Fragen - FAQ

Manche Fragen tauchen immer wieder auf. Daher haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und deren Antworten hier zusammengestellt.

Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie wünschen sich weitere Informationen? Dann sind wir natürlich auch gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Sie da!

Ja, Sie können uns jederzeit anrufen, Sie erreichen uns zu jeder Tages- und Nachtzeit unter 09561-200410. Wenn wir nicht im Büro sind, wird Ihr Anruf auf eines unserer Mobiltelefone umgeleitet.
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Checkliste für den Trauerfall

Wir haben Ihnen eine Checkliste zu den wichtigsten Punkten, die bei einem Trauerfall zu erledigen sind, zusammengestellt. Um Ihnen die einzelnen Schritte zu erleichtern, sind die Punkte in einer zeitlichen Abfolge gegliedert und lassen sich einfach abhaken. 
Wir sind für Sie da
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Tag & Nacht

09561 200 410

Kontakt per E-Mail

Jochen Gleißner
Bestattungsinstitut M. Brehm

Vorderer Floßanger 13
96450 Coburg

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zertifiziert
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Bundesverband deutscher Bestatter e.V.
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Deutsche Bestattungs-vorsorge Treuhand AG
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Kuratorium Deutsche Bestattungs-kultur GmbH